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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der be-magx software gbr,
Jägerallee 15, 14089 Berlin

 

1. Gegenstand der Bedingungen
Die nachfolgenden Bedingungen regeln den Kauf von Softwareprodukten der "be-magx software gbr" (im Folgenden be-magx genannt) sowie die Lieferung von Hardware und Zubehör.

2. Standardleistung

2.1 Kauf 
Be-magx verkauft dem Kunden die im Bestellschein bezeichnete Software. Leistungsinhalt und -umfang der Software ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Prospekt) sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Auftragsbestätigung.

2.2 Verkaufsverbot u. vertragswidrige Nutzung 
Gelieferte Software darf grundsätzlich nicht verkauft werden. Der Kaufpreis für eine zu zahlende Software berechtigt den Kunden lediglich zur Nutzung derselben. Das Nutzungsrecht steht ausschließlich der wirtschaftlichen Einheit des Käufers (Einzelperson, Klinik oder Firma u.ä.) sowie dessen Rechtsnachfolgern zu. Der Kunde ist nicht berechtigt, Software und Benutzerhandbuch anders als zu eigenen Zwecken zu nutzen. Jede unbefugte Weitergabe oder Kopie (auch durch seinen Erfüllungs- und Verpflichtungsgehilfen) verpflichtet den Kunden zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 € im Einzelfall. Der Kunde haftet insoweit auch für die von seiner gezogenen Kopie weitergefertigten Kopien in jedem Einzelfall in gleicher Höhe. Der Kunde hat be-magx auf Verlangen sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen Dritte zu machen, insbesondere deren Namen und Anschrift mitzuteilen sowie Art und Umfang seiner gegen diesen aus der unberechtigten Programmüberlassung bestehenden Ansprüche unverzüglich mitzuteilen.

2.3 Weiterentwicklung 
Die Option auf weiterentwickelte Versionen dieser Software gehört nicht zum Leistungsumfang dieses Vertrages.

2.4 Zusätzliche Leistungen 
Be-magx erbringt jeweils nach Vereinbarung im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten gegen gesondertes Entgelt, das sich nach den bei Auftragserteilung gültigen Listenpreisen richtet, insbesondere folgende zusätzliche Leistungen: a) Installation der Software b) Einführungsunterstützung/Schulung c) Hotlinesupport d) Softwarepflege

3. Preise 
Erforderliche Preisänderungen behält sich be-magx ausdrücklich vor. Be-magx ist an Angebote jedoch 4 Wochen gebunden. Die Angebote erfolgen freibleibend.

4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden 
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, a) den vereinbarten Kaufpreis fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde be-magx die entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat; b) Beanstandungen bei Software innerhalb von 8 Tagen nach Installation schriftlich gegenüber be-magx mitzuteilen; c) Beanstandungen bei Hardware und Zubehör innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware schriftlich gegenüber be-magx mitzuteilen; d) Beschädigungen bei Abnahme der Ware von dem Transportunternehmen bescheinigen zu lassen; e) bei einer eventuellen Rückabwicklung des Vertrages die überlassene Software einschließlich des Benutzhandbuches, die Datenträger und sonstigen Unterlagen unverzüglich herauszugeben bzw. soweit die Kopien auf einer Festplatte sind, diese zu löschen. Der Kunde hat be-magx schriftlich zu bestätigen, dass keine weiteren Kopien mehr existieren. Unterbleibt die bedingungsgemäße Schadensfeststellung, erlischt jeder eventuelle Anspruch auf Entschädigung.

5. Zahlungsbedingungen 
Rechnungsbeträge sind fällig ab dem Tage des Erhalts der Ware, der Software oder der Dienstleistung und innerhalb von 2 Wochen zahlbar. Je nach Kundenwunsch wird der Zahlungsbetrag per Nachnahme durch Scheck- oder Barzahlung erhoben oder auf Rechnung geleistet.  Bei einer vom Kunden erteilten Einzugsermächtigung bucht be-magx den Rechnungsbetrag vom vereinbarten Konto ab. Für die Lieferung von Hardware und Zubehör berechnet be-magx die Versandkosten und den Transportversicherungsanteil mittels einer Versandkostenpauschale je Stück. Kleinmaterialien, die bei der Installation von Netzwerken oder bei der Verkabelung anfallen, werden gesondert berechnet.

6. Eigentumsvorbehalt 
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum von be-magx.

7. Gewährleistung 

7.1. Kauf 
Dem Kunden steht als Gewährleistungsrecht zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu. Die Nacherfüllung beinhaltet entweder die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Preises und, sofern be-magx den Mangel zu vertreten hat, Schadensersatz verlangen. Zur Mangelbeseitigung stehen be-magx zwei Nachbesserungsversuche zur Verfügung.

7.2. Frist 
Gewährleistungsrechte stehen dem Kunden gegenüber be-magx für die Dauer von 2 Jahren ab Erbringung der jeweiligen Leistung zu.

8. Verzug 
Gerät be-magx mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach Punkt 9. Der Kunde ist nur dann vom Rücktritt vom Vertrage berechtigt, wenn be-magx eine vom Kunden gesetzte, angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Im Übrigen scheidet ein Rücktritt aus, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.

9. Haftungsbeschränkungen 
a) Be-magx übernimmt keine Gewähr für die Lauffähigkeit der von ihr gelieferten Software auf nicht von be-magx unter "Systemanforderungen" empfohlener Hard- und Softwarekonfiguration. Jedoch steht dem Kunden ein Rückgaberecht innerhalb von 10 Tagen zu, wenn feststeht, dass die Lauffähigkeit nicht gegeben ist. 

b) Die Zusicherung besonderer Eigenschaften bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Ist im Einzelfall eine besondere Eigenschaft der Software zugesichert, erstreckt sich die Haftung aus dieser Zusicherung nicht auf Mangelfolgeschäden, die nicht von dieser Zusicherung umfasst sind. 

c) Im Falle einer Vertragsverletzung, des Verzuges oder der Unmöglichkeit haftet be-magx nicht für Schäden, die von be-magx, deren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen nur leicht fahrlässig verursacht worden sind. 

d) Befindet sich be-magx mit seiner Leistung in Verzug, so scheidet eine Haftung hierfür dann aus, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre. 

e) Der Kunde ist zur täglichen Datensicherung verpflichtet. Kommt es infolge eines Mangels im Bereich der Software oder Hardware zu Datenverlusten, so haftet be-magx für daraus entstehende Schäden nur bis zu der Höhe des Wiederherstellungsaufwandes, der bei Vorhandensein von Sicherungskopien beim Kunden entstanden wäre.

10. Aufrechnungsverbot 
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen oder laufenden Entgelten jedweder Art gegen die Ansprüche von be-magx aufzurechnen.

11. Erfüllungsort 
Erfüllungsort ist bei der Lieferung von Software Berlin. Bei der Komplettlieferung von Software, Hardware und Zubehör ist der Erfüllungsort der jeweilige Wohnsitz des Kunden.

12. Gerichtsstand 
Gerichtsstand ist, soweit unter Kaufleuten zulässig vereinbart, Berlin. 

 

Stand: 30.08.2004

 

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